Terms and Conditions

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der EKASTU Safety GmbH, nachfolgend als EKASTU Safety GmbH bezeichnet, für den Verkauf und die Lieferung von Produkten und Leistungen.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts aber einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen und finden, falls nichts anderes vereinbart wird, auf alle künftigen Geschäfte Anwendung.

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der EKASTU Safety GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Käufers, unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die EKASTU Safety GmbH sie schriftlich bestätigt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der EKASTU Safety GmbH. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. 2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die Preise sind freibleibend und verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart wird, bis zu einem Waren-Nettowert von EUR 500,00 ab Werk, ausschließlich der Nebenkosten wie Verpackung, Versicherung und Porto usw. Die Verpackung wird nach dem Ermessen der EKASTU Safety GmbH ausgeführt und billigst berechnet. Die Preise verstehen sich zuzüglich des am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuersatzes.
2. In Sonderangeboten gestellte Preise haben zur Voraussetzung, dass die genannten Sorten und Mengen ungekürzt zur Bestellung und Abnahme gelangen. Bezüge zu Sonderpreisen sind stets von zusätzlichen Mengenumsatz- und Rabattvergünstigungen ausgeschlossen.
3. Die Rechnungen sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, bei Erhalt ohne Abzug sofort zu bezahlen. Die Kosten der Zahlung gehen zu Lasten des Käufers. 30 Tage nach Erhalt der Ware tritt Verzug ein. Die EKASTU Safety GmbH ist bei überschreitung dieser Zahlungsfrist (Verzug) unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens, ohne Mahnung berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweilig gültigen Basiszinssatz der EZB zu verlangen.
4. Werden in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die Preise allgemein ermäßigt oder erhöht, so wird der am Tage des Versands gültige Preis berechnet. Falls sich der Preis erhöht, ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preisänderung vom Vertrag zurückzutreten.
5. Die EKASTU Safety GmbH behält sich vor, Zahlungen zur Begleichung der älteren Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
6. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgehaltenen Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten gegen Kaufpreisforderungen bedürfen der Zustimmung.
7. Bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, ist die EKASTU Safety GmbH vorbehaltlich weitergehender Ansprüche berechtigt, für weitere Lieferungen Vorauszahlungen sowie Sicherheiten zu verlangen.
8. Rechnungen über Reparaturen, Werkzeuge, Entwicklungskosten und sonstige individuelle Maßnahmen, welche auf Wunsch des Käufers ausgeführt werden, sind sofort rein netto zahlbar.

§ 4 Lieferungen und Leistungen

1. Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Teillieferungen sind zulässig, sofern dies dem Käufer zumutbar ist. Bei Vereinbarung eines festen Liefertermins hat der Käufer im Falle eines Verzugs der EKASTU Safety GmbH eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen. Diese Regelung gilt nicht für Fixgeschäfte. Erfolgt die Lieferung auch bis zum Ablauf der Nachfrist nicht, hat der Käufer das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
2. Lieferungs- und Leistungsfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und ist eingehalten, wenn bis zum Ende der Frist die Ware das Werk bzw. das Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.
3. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, von der EKASTU Safety GmbH nicht verursachten behördlichen Maßnahmen oder anderer, vergleichbarer und vorhergesehener Umstände – hierzu gehören auch nicht von der EKASTU Safety GmbH zu vertretende nachträgliche Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen auch aufgrund von Cyber-Schäden, Streik oder Aussperrung, Personalmangel oder Mängel an Transporten alles bezogen auf Fremdunternehmen – hat die EKASTU Safety GmbH bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die EKASTU Safety GmbH die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten Schadenersatzforderungen des Käufers sind ausgeschlossen.
4. Nimmt der Käufer die Produkte oder Leistungen nicht ab, ist die EKASTU Safety GmbH berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Im letzteren Falle ist die EKASTU Safety GmbH berechtigt, ohne Nachweis eines Schadens 30% des Kaufpreises oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen. Der pauschalierte Schadensersatz von 30% kann nicht verlangt werden, wenn der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.
5. Der Versand erfolgt ab Werk bzw. Lager und auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Bei vom Käufer zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits bei der Mitteilung der Versandbereitschaft über. Bei Beschädigung und Verlusten während des Transportes haftet die EKASTU Safety GmbH nicht. Bei Transportschäden sind die Entschädigungsansprüche dadurch zu sichern, dass Beauftragte des Transportträgers rechtzeitig zur Schadensfeststellung hinzugezogen werden.
äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen vor Abnahme des Gutes durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Frachtbrief bescheinigt werden. Bei Bahntransporten ist außerdem von der Bahn eine Tatbestandsaufnahme zu verlangen.
Bei Paketsendungen ist vor der Abnahme beschädigter Pakete der Schaden durch das Transportunternehmen schriftlich bescheinigen zu lassen. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden, die sich beim Auspacken herausstellen, ist der Transportträger unverzüglich und schriftlich zu benachrichtigen. Packmaterialien und beschädigte Produkte sind möglichst in unverändertem Zustand bis zur Tatbestandsaufnahme zu belassen. Eine Versicherungspflicht übernimmt die EKASTU Safety GmbH nicht.
6. Die Lieferungen und Leistungen, welche auf Wunsch des Käufers direkt an Dritte ausgeführt werden, kommen unter Berücksichtigung des § 3, Ziffer 1 mit einer Kostenpauschale von EUR 30,00 zur Auslieferung.
7. Bestellungen unter EUR 100,00 des Waren-Nettowertes werden unter Anrechnung einer Kostenpauschale von EUR 30,00 ausgeführt.

§ 5 Rücksendungen

1. Die Rücknahme gelieferter Produkte und Verpackungen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung bei frachtfreier Rücksendung möglich. Sofern für Rücknahme einwandfrei gelieferter Produkte eine Gutschrift erteilt wird, werden EUR 15,00 plus mindestens 10% des Wertes dieser Ware als pauschalierte Kosten und entgangenen Gewinn berechnet.
2. Eine Rücknahme von Atemfiltern, Sonderanfertigungen, Sonderangeboten oder auf Wunsch des Käufers besonders beschaffte Produkte ist ausgeschlossen.

§ 6 Mängelrüge und Gewährleistung

1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist schadhaft, so hat die EKASTU Safety GmbH nach Ihrer Wahl – unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Käufers – Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Die Feststellung solcher Mängel muss unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit – schriftlich mitgeteilt werden.
2. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer der EKASTU Safety GmbH den beanstandeten Gegenstand oder Muster zur Verfügung zu stellen, andernfalls entfällt die Gewährleistung.
3. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
4. Falls die Ersatzlieferung oder Nachbesserung nach zwei Versuchen erfolglos geblieben ist, kann der Käufer von dem Vertrag nach seiner Wahl zurücktreten oder eine Preisminderung vornehmen. Diese Rechte verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Empfang der Produkte oder der Leistung.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Die EKASTU Safety GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen vor.
2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, so lange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang ab. Der Käufer ermächtigt die EKASTU Safety GmbH unwiderruflich, die abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung der EKASTU Safety GmbH hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen sowie die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der EKASTU Safety GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist die EKASTU Safety GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Auch ist in diesem Falle ausschließlich die EKASTU Safety GmbH berechtigt, den Abnehmern des Käufers die Abtretung der Forderung des Käufers an die EKASTU Safety GmbH mitzuteilen und die Forderung einzuziehen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die EKASTU Safety GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrage vor.

§ 8 Urheberrecht

An Zeichnungen, technische Unterlagen und sonstige Know-how-Informationen behält sich die EKASTU Safety GmbH eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

§ 9 Haftungsbeschränkung

Vertragliche oder ausservertragliche Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die EKASTU Safety GmbH, ihr gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Diese Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem Empfang der Produkte und Leistungen durch den Käufer. Unter der gleichen Vorraussetzung wird eine Haftung für mittelbare Schäden jeglicher Art, insbesondere Sachschäden und Betriebsstörungen sowie sogenannte Folgeschäden ausgeschlossen. Diese Haftbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit von Personen und auch nicht im Falle der Produkthaftung.

§ 10 Kommunikation

Der Käufer ist damit einverstanden, dass elektronisch und digital kommuniziert wird. Dem Käufer sind die damit verbundenen Risiken („Cyber-Risiken“) bewusst. Für die Haftung gelten auch in diesem Zusammenhang die vorstehenden Regelungen.

§ 11 Erfüllung, Gericht, Datenverwendung und Zusatzinformation

1. Erfüllungsort für die Leistung des Käufers ist Waiblingen. Ist der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist der Gerichtsstand Waiblingen oder nach Wahl der EKASTU Safety GmbH der allgemeine Gerichtsstand des Käufers.
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
2. Die EKASTU Safety GmbH ist berechtigt, der bezüglich der Geschäftsbeziehung und im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Hierauf wird gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz hingewiesen.
3. Der Käufer ist mit der elektronischen und digitalen Kommunikation einverstanden und kennt die damit verbundenen Risiken („Cyber-Risiken“).

 

02-12.17